FINALAB RECHNUNGSWESEN - WARSCHAU, UL. DOMANIEWSKA 37

Buchhaltung für Stiftungen und Vereine

Führen Sie eine Stiftung oder einen Verein? Wir helfen Ihnen bei der Buchhaltung, den Berichten, den Fördergeldern und der Einhaltung der Vorschriften. Konzentrieren Sie sich auf die Mission Ihrer Organisation – wir kümmern uns um die Abrechnungen. 

Eine NRO mit einer Mission. Wir mit der Buchhaltung

Ich empfehle das Buchhaltungsbüro FinaLab, dank dessen ich mein Steuerproblem sehr schnell lösen konnte. Man bot mir eine sehr zuverlässige und professionelle Hilfe und dazu einen wunderbaren Kontakt mit einem Spezialisten, der alle meine Fragen beantwortet und geholfen hat, die beste Lösung zu finden. Unterstützung auf höchstem Niveau!

Robert Furmanek – unser Kunde

Öffnungszeiten: Montag-Freitag: 09:00 - 17:00 | hello@finalab.pl | +48 725 352 674

Buchhaltung für Stiftungen und Vereine in Warschau

Haben Sie eine Stiftung oder einen Verein, aber verlieren den Überblick über die buchhalterischen Pflichten und die Berichterstattung? Wissen Sie nicht, wie man Fördergelder abrechnet oder was man beim KRS (Landesgerichtsregister) melden muss? Spezifische Vorschriften, die Abrechnung von Fördergeldern und Spenden, eine eventuelle wirtschaftliche Tätigkeit sowie die Berichterstattung – das sind Herausforderungen, die Fachwissen erfordern. 

FinaLab – Professionelle Buchhaltung für Stiftungen und Vereine in Warschau

Wir betreuen Stiftungen und Vereine – von der Registrierung bis zum Jahresabschluss. Unsere Experten, die mit den Besonderheiten des NRO-Sektors vertraut sind, helfen Ihnen, Ihre Finanzen zu ordnen, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und Sie bei der Verwirklichung der Mission Ihrer Organisation zu unterstützen. 

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Wir bieten Buchhaltung für

Persönliche Betreuung

Bei FinaLab erhält jeder Kunde Unterstützung von einem persönlichen Buchhalter. Dies ist Ihr persönlicher Betreuer, der nicht nur Ihre Bücher sorgfältig führt, sondern auch Ihre Fragen beantwortet und Sie proaktiv über wichtige Angelegenheiten informiert. Wir bauen Beziehungen auf, die auf Vertrauen und dem Verständnis Ihrer Bedürfnisse basieren. Bei Fragen oder Zweifeln stehen wir in ständigem Kontakt mit unseren Kunden. Die Beziehungen und die fachliche Unterstützung werden stets von Justyna und/oder Norbert – den Firmeninhabern – überwacht. 

Wenn Sie sich für FinaLab entscheiden, gewinnen Sie:

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Warum lohnt sich eine Kontaktaufnahme?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Buchhaltung zu viel Zeit in Anspruch nimmt, Sie Angst vor Fehlern bei Ihren Abrechnungen haben oder sich im Dschungel der Vorschriften verirren, ist ein kostenloser Anruf bei FinaLab der erste Schritt zur Lösung dieser Probleme.

Mit wem werden Sie sprechen?
Norbert Brysławski - Finalab

Norbert Brysławski

Justyna Brysławska - Finalab

Justyna Brysławska

Wir antworten innerhalb von 24 Stunden

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um von dem attraktiven „Start“-Angebot unseres Buchhaltungsbüros zu profitieren. Wir bieten umfassende Hilfe bei
der Gründung eines Unternehmens.

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FAQ

Muss jede Stiftung und jeder Verein eine doppelte Buchführung führen?

Grundsätzlich sind Stiftungen und Vereine verpflichtet, gemäß dem Rechnungslegungsgesetz Handelsbücher, also eine doppelte Buchführung, zu führen. Es besteht jedoch für einige Nichtregierungsorganisationen, einschließlich Vereinen, die Möglichkeit, eine vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung (UEPiK) zu führen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, wie z.B. keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und nicht den Status einer gemeinnützigen Organisation (göS) haben. 

Die Hauptpflicht ist die Erstellung eines jährlichen Finanzberichts, der unterzeichnet und bei den zuständigen Behörden, wie dem Leiter der Nationalen Finanzverwaltung, eingereicht werden muss. Dieser Bericht umfasst u.a. die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie zusätzliche Informationen. Gemeinnützige Organisationen (göS) haben zusätzliche Berichtspflichten. 

Ja, Nichtregierungsorganisationen können eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, jedoch muss der Gewinn daraus für die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Dies erfordert eine entsprechende Trennung dieser Tätigkeit von der satzungsgemäßen Tätigkeit in den Handelsbüchern. Es ist auch notwendig, die Buchführung so zu führen, dass das Ergebnis aus der wirtschaftlichen Tätigkeit abgerechnet und versteuert werden kann. 

Nicht immer, aber viele Organisationen – auch solche, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben – haben diese Pflicht. Wir prüfen das für Sie. 

Ja – wir stellen eine virtuelle Geschäftsadresse an attraktiven Standorten mit Postservice zur Verfügung. 

Die vereinfachte Einnahmen- und Ausgabenrechnung (UEPiK) ist eine Alternative zur doppelten Buchführung, die einigen Nichtregierungsorganisationen zur Verfügung steht. Sie kann u.a. von Landfrauenvereinen und Organisationen genutzt werden, die gleichzeitig keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, nicht den Status einer gemeinnützigen Organisation (göS) haben, Einnahmen ausschließlich aus bestimmten Quellen erzielen und deren Einnahmen im Vorjahr 100.000 PLN nicht überschritten haben.